Donnerstag, 12. Dezember 2013

Singlebörse Polizei

Folgende Ereignisse haben sich, wie auf dem Feedback-Formular der örtlichen Polizei beschrieben, vor kurzer Zeit zugetragen:

Welche Dienstleistung haben Sie bei uns erhalten? Was war Ihr Anliegen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin mitnichten ein „Rätschbäse“, doch folgendes Erlebnis liess in mir geringfügige Zweifel an unserer exekutiven Instanz aufkommen:
Am vergangenen Freitag - gegen 22:30 Uhr - verliessen meine Freundin, zwei Kollegen und ich nach einem (im Übrigen sehr empfehlenswerten) Amaretto Sour das Café „Des Arts“ am Barfüsserplatz 6.

Gleich gegenüber fuhr eine sogenannte „Stretch-Limousine“ vor, welcher einige gut gelaunte Frauen zu lauter Musik tanzend entstiegen. Dieses Geschehen wurde von zwei Angestellten der Kantonspolizei Basel-Stadt mit sichtlichem Vergnügen beobachtet, wobei auch ich mir ein Schmunzeln natürlich nicht verkneifen konnte. Als ich nach dem – üblicherweise vorhandenen – dritten Polizisten Ausschau hielt und ihn nicht finden konnte, dachte ich mir nichts weiteres, bis wir oberhalb der Treppe zum Weihnachtsmarkt ("under construction") eine interessante Situation beobachten durften.

Offenbar hat eine Gruppe von jungen, ihrem Verhalten nach angetrunkenen Frauen den dritten, nicht viel älteren Polizisten darum gebeten, sie in Handschellen zu legen und abzuführen. Als „Freund und Helfer“ konnte dieser junge Diener des Gesetzes diese Bitte nicht abschlagen, nahm kurzerhand seine Handschliessen aus der Gürteltasche, drehte das blonde Subjekt um 180 Grad und sicherte es (auf aus meiner Sicht professionelle Art und Weise) gegen jegliche weitere tätliche Interaktion. Dem Grinsen des Beamten und dem lauten und lasziven "Uuuuuh" der Frauen entnahm ich, dass das Gefallen an dieser Aktion auf Gegenseitigkeit beruhte.

Hinsichtlich dieser Beobachtung möchte ich gerne auf Artikel 312 des schweizerischen Strafgesetzbuches verweisen:

"Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Natürlich unterstelle ich dem Beamten keinesfalls, sich einen unrechtmässigen Vorteil verschafft zu haben, auch zumal ich aus diversen Gründen kein Interesse an angetrunkenen natürlichen Personen habe. Noch weniger wünsche ich, dass dieser junge Mann Konsequenzen davon zu tragen hat, mische ich mich doch äusserst ungern in das Balzverhalten von Mitmenschen ein. 

Einzig und allein ist es mir ein Anliegen, dass Beamte, die ihr Gehalt von steuerpflichtigen Bürgern beziehen, ihren Paarungstrieb doch bitte auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Freizeit beschränken möchten.

Ich bedanke mich herzlich und wünsche Ihnen eine schöne Woche
- Shepherd Goodspeed


Können Sie uns Datum, Zeit und Ort zum Erhalt unserer Dienstleistung angeben?
Basel, 15-NOV-2013, ca. 22:30, Barfüsserplatz (Weihnachtsmarkt "Bänkli" unter der grossen Uhr)

Mit wem unserer Mitarbeitenden haben Sie gesprochen?
Mit keinem, sie schienen Beschäftigt.

Zeitaufwand (Multiple Choice):
Optimal

Fachliche Kompetenz (Multiple Choice):
Übertraf meine Erwartungen

Kommunikation / Umgangston (Multiple Choice):
Sehr freundlich

Hilfsbereitschaft (Multiple Choice):
Optimal

Zwischenmenschlicher Umgang (Multiple Choice):
Übertraf meine Erwartungen

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